Nachhaltigkeitsberichterstattung

17. April 2024

Mit Christoph Töpfer, CSRD-Experte beim Umweltbundesamt: Die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Welche Hürden die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in der Praxis mit sich bringt und welche Lösungsansetze es hierfür bereits gibt, haben wir gemeinsam...

Die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Gemeinsam mit Christoph Töpfer, Experte zu diesem Thema beim Umweltbundesamt, sowie Patrick Schöpflin, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsfeld Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Konsum am IÖW und GWD-Vorständin sowie Wirtschaftsprüferin Barbara Hoffmann haben wir diskutiert, welche Hürden die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in der Praxis mit sich bringt und welche Lösungsansätze es hierfür bereits gibt. Dabei standen vor allem die Synergiepotenziale zwischen deutscher und europäischer Nachhaltigkeits- und Lieferkettenberichterstattung im Zentrum der Veranstaltung. Darüber hinaus wird oft diskutiert, wie und ob sich die Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspfichtengesetzes mit den Nachhaltigkeitsberichtspflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD überschneiden bzw. integrieren lassen.

Dazu hat Töpfer eine Studie seines Hauses vorgestellt, die insbesondere diese Synergiepotenziale eingeht.

Er betonte in seinem Vortrag zudem die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen selbst:

„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD wird ein Datenschatz – nicht nur für die Finanzmärkte. Auch der Politik wird sie wertvolle Informationen zum Fortschritt bei der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft liefern. Wenn die Unternehmen sehen, dass ihre Berichte auch umfänglich genutzt werden, wird die aktuelle Bürokratiediskussion schnell abflachen.“

>Zum Download der Studie<

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24.06.2026
Novelle des Energieeffizienzgesetzes: Wie lassen sich Entlastung für Unternehmen und ambitionierte Energieeffizienz verbinden?
Im Juni könnte das Bundeskabinett den Entwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschließen. Die geplanten Änderungen betreffen zentrale Fragen für Unternehmen, von Berichtspflichten und Bürokratieaufwand bis hin zu Investitionsanreizen und Vorgaben für Energieeffizienz. Welche Effizienzgewinne hat das bisherige EnEfG aus unternehmerischer Sicht ermöglicht? Wo schaffen die geplanten Änderungen spürbare Entlastung für Unternehmen und wie lässt sich zugleich ein hohes Ambitionsniveau bei der Energieeffizienz sichern? Welche politischen Rahmenbedingungen setzen wirksame Anreize für Investitionen in Energieeffizienz? Darüber können sich unsere Mitglieder austauschen mit Dr. Alaa Alhamwi MdB, Mitglied im Ausschuss Wirtschaft und Energie für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das EnEfG setzt Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um mit dem Ziel, den Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu senken und transparent zu machen. Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei Bürokratiekosten entlasten und zugleich an der Energieeffizienz als einer wichtigen Säule der Energiepolitik festzuhalten. Dafür sollen die Anforderungen im Wesentlichen auf die Vorgaben der EED reduziert werden. Bringen Sie Ihre Perspektiven dazu ein, wie die Umsetzung des EnEfG in der unternehmerischen Praxis bisher funktioniert hat und was aus unternehmerischer Sicht geeignete Lösungen sind, um bürokratische Entlastung mit einer ambitionierten Energieeffizienz zu verbinden.
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Fachforum Kreislaufwirtschaft
In der hybriden Veranstaltung mit Dr. Jan-Niclas Gesenhues MdB und Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, diskutierten die geladenen Teilnehmer:innen zum Thema „Aufschwung der Circular Economy: Kreislaufwirtschaft gegen Rohstoffkrise“. Jan-Niclas Gesenhues, MdB hob besonders hevor, wie die Nutzung der Kreislaufwirtschaft Deutschlands Rohstoffabhängigkeiten verringern kann: „Wir müssen nicht nur über Energieunabhängigkeit sprechen, sondern auch über Rohstoffunabhängigkeit. Hier setzt die Kreislaufwirtschaft an und bekommt so eine geopolitische Dimension. Indem Rohstoffe nicht den Stoffkreislauf verlassen, werden Nationen unabhängiger von Importen – das macht die Kreislaufwirtschaft zu einer Freiheitstechnologie.“ In ihrem Impulsvortrag wies Gunda Rachut unter anderem auf die Regelungen der Kommission zum Recyclateinsatz und die dadurch zusätzlich entstehenden Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft hin: „Einer Kreislaufwirtschaft steht in Deutschland bzw. Europa viel Bürokratie im Wege: Das Einbringen von Recyclaten in Lebensmittelverpackungen war auf rechtlicher Ebene bereits sehr kompliziert, und wurde mit den neuen Vorschriften auf EU-Ebene noch weiter bürokratisiert. Um eine echte Kreislaufwirtschaft nach vorne zu bringen, müssen auf Bundes- aber auch europäischer Ebene zukunftsfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Konzepte wie die Kreislaufwirtschaft mitdenken. Zentral werden hier auch ökonomische Lenkungsinstrumente zur Förderung des Recyclateinsatzes sein.“