Nachhaltigkeitsberichterstattung

17. April 2024

Mit Christoph Töpfer, CSRD-Experte beim Umweltbundesamt: Die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Welche Hürden die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in der Praxis mit sich bringt und welche Lösungsansetze es hierfür bereits gibt, haben wir gemeinsam...

Die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Gemeinsam mit Christoph Töpfer, Experte zu diesem Thema beim Umweltbundesamt, sowie Patrick Schöpflin, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsfeld Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Konsum am IÖW und GWD-Vorständin sowie Wirtschaftsprüferin Barbara Hoffmann haben wir diskutiert, welche Hürden die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in der Praxis mit sich bringt und welche Lösungsansätze es hierfür bereits gibt. Dabei standen vor allem die Synergiepotenziale zwischen deutscher und europäischer Nachhaltigkeits- und Lieferkettenberichterstattung im Zentrum der Veranstaltung. Darüber hinaus wird oft diskutiert, wie und ob sich die Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspfichtengesetzes mit den Nachhaltigkeitsberichtspflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD überschneiden bzw. integrieren lassen.

Dazu hat Töpfer eine Studie seines Hauses vorgestellt, die insbesondere diese Synergiepotenziale eingeht.

Er betonte in seinem Vortrag zudem die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen selbst:

„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD wird ein Datenschatz – nicht nur für die Finanzmärkte. Auch der Politik wird sie wertvolle Informationen zum Fortschritt bei der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft liefern. Wenn die Unternehmen sehen, dass ihre Berichte auch umfänglich genutzt werden, wird die aktuelle Bürokratiediskussion schnell abflachen.“

>Zum Download der Studie<

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