Wie lassen sich bei der Erbschaftssteuer Steuergerechtigkeit und Staatseinnahmen, Liquidität und Investitionsfähigkeit der betroffenen Familienunternehmen und auch eine gelingende Nachfolge im Betrieb gut zusammen bringen? Katharina Beck als finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, unsere Mitglieder sowie Mitglieder der Stiftung Familienunternehmen besprachen gestern diese wichtigen Fragen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich in den kommenden Monaten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer äußern – eine Neuregelung könnte erforderlich werden. Bislang wird viel über Ausnahmetatbestände geregelt.
Diskutiert wurde bei uns:
Inwieweit kann eine Stundung der Steuerschuld nützen?
Sind Lebensfreibeträge ein sinnvoller Ansatz?
Wie kann die Re-Investition von Erträgen gesichert werden?
Können Investitionen von der Steuerschuld abgezogen werden?
Wie wird die Erbschaftssteuer angemessen berechnet…
…und wie eventuell mit anderen Steuern verrechnet?
Was sind Möglichkeiten und Grenzen von Flat-Tax-Ansätzen?
Einigkeit herrschte, dass neben der volkswirtschaftlichen Perspektive gezielt auch die betriebswirtschaftliche abgefragt werden muss. Genau dies ist das Anliegen von Katharina Beck. Gegen Schnellschüsse, für Praxisnähe. Für das bestmögliche Dilemma-Management. Für eine Regelung, die beiden gerecht wird: den Unternehmen und die Gemeinschaft der Steuerzahlenden.