Investitionsprämie für klimaneutrales Wirtschaften, aber wie? Debatte zum “Wachstumschancengesetz” #2

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Kurz nach Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein “Wachstumschancengesetz” vorgelegt: Mit jährlich rund 6 Milliarden Euro, unter anderem durch eine Investitionsprämie, sollen Unternehmen in Deutschland entlastet und Investitionen in klimaneutrale Technologien gefördert werden. Aus diesem Anlass wurde der Austausch zwischen Vertreter*innen aus Unternehmen und Katharina Beck, MdB und finanzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, zum Thema Investitionsprämie fortgeführt. 

Katharina Beck begrüßte grundsätzlich die Idee einer Investitionsprämie und sieht eine Verdreifachung der Investitionen in Forschung und Entwicklung positiv. Das Volumen des Entwurfs könne der erste Schritt sein, um die heimischen Investitionen in klimaneutrale Technologien wie Solar oder grünen Wasserstoff voranzutreiben. Denn: 50 Millionen Euro für die Investitionsprämie im ersten Jahr seien zu wenig. Zudem fehlten Förderungen in Digitalisierungstechnologien und die im Entwurf abgebildete Bandbreite der Wertschöpfungskette sei zu kurzgefasst. 

Auch die Vertreter*innen aus den Unternehmen signalisierten grundsätzlich ihre Zustimmung für ein Wachstumsgesetz mit einer Investitionsprämie. Das Volumen müsse aber gesteigert werden und ohne Investitionen in Digitalisierungstechnologien seien Förderungen nicht zukunftsweisend. Schließlich seien gerade diese entscheidend, um weitere Potenziale hin zu Klimaneutralität zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland zu stärken. Dies unterstrichen sowohl die Vertrete*innen des Mittelstands, als auch der größeren Industrieunternehmen. Ebenso, dass ein erhöhter Förderumfang in Forschung und Entwicklung der richtige Schritt, aber im internationalen Vergleich zu wenig sei, um ein wirklicher Befreiungsschlag zu sein. Bei der Umsetzung gehe es vor allem um Schnelligkeit: Antragsstellungen müssten zügig abgewickelt werden. 

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16.04.2026
Austausch mit Klaus Müller
Mit Mitgliedern und Gästen, unserer Vorsitzenden Dr. Marie-Luise Wolff und unserem Hauptgeschäftsführer Martin Kaul konnten wir uns mit Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zu aktuellen Themen austauschen: Ein Schwerpunkt lag dabei auf Moderner Batterietechnologie mit Großspeichern: diese werden im klimaneutralen Energiesystem wichtige Funktionen haben u.a. Preisspitzen glätten, Beiträge zu Versorgungssicherheit und Systemstabilität, wechselnde Stromproduktion aus Sonne und Wind ausgleichen. Nur sind die Netzanschlussverfahren nicht mehr passend für die hohe Zahl an Interessenten – der Netzanschluss ist ein knappes Gut. Allein auf Übertragungsnetzebene haben Betreiber Zusagen für rund 51 Gigawatt Großbatteriespeicher erteilt – das entspricht fast schon dem Grundlastbedarf in Deutschland. Konkrete Punkte aus dem Austausch: Netzanschlussverfahren beschleunigen: Eine schnellere und effizientere Vergabe von Netzanschlüssen funktioniert durch Priorisierung mit transparenten Kriterien. Die Übertragungsnetzbetreiber sind mit dem Vorschlag des Reifegradverfahrens einen wichtigen Schritt gegangen, um das Windhundprinzip (first come, first served) abzulösen. Dieser Prozess hat auch auf der Verteilnetzebene begonnen und muss ausgeweitet werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen: Sie sind ein Teil der Lösung, noch ist die Praxis aber sehr unterschiedlich. Standardisierung dieser Vereinbarungen bringt Rechtssicherheit für die Beteiligten und eine effiziente, schnelle Anwendung. So können finanzielle Tragfähigkeit der Speicherprojekte, Netznutzen und Systembetreibbarkeit ausgewogen und verlässlich miteinander vereinbart werden. Stromnetzausbau: Für Netzbetreiber muss der Ausbau attraktiver gemacht und die Digitalisierung der Netze angereizt werden. Hier kann die Politik mit Beschleunigungsgesetzgebung unterstützen. Netzentgelte und Vertrauensschutz: Die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte ab 2029 im Rahmen der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kosteneffizienz im Stromsystem. Die offene Frage, ob und in welcher Höhe Batteriespeicher, die vor August 2029 gebaut werden (so §118 Abs. 6 EnWG) künftig Netzentgelte zahlen müssen, führt zu großer Rechts- und Investitionsunsicherheit. Hier besteht Klärungsbedarf. Baukostenzuschüsse sind ein bewährtes Instrument, weil ihre Kalkulierbarkeit die ‚Bankability‘ und damit die Finanzierung von Projekten vereinfacht. Beim Thema Netzentgelte geht’s im Sommer weiter, wenn die BNetzA einen Festlegungsentwurf zu einer neuen Netzentgeltsystematik Strom vorstellt und in die Konsultation mit der Wirtschaft geht.
Klimaneutralität, Energiewende und Industriepolitik
17.03.2026
„Verschwendung des Sondervermögens ist ein Skandal“
„Verschwendung des Sondervermögens durch die Bundesregierung – als klarer Wortbruch nicht Mittel für zusätzliche Investitionen, sondern offenbar für alles Mögliche wie das ifo-Institut jetzt berechnet hat: Das ist ein Skandal“, erklärten die Vorsitzenden der Wirtschaftsvereinigung der Grünen, Dr. Marie-Luise Wolff und Karl Haeusgen. „Vor einem Jahr haben die Grünen Friedrich Merz zur nötigen Mehrheit für das Sondervermögen verholfen, über Parteigrenzen hinweg und im Interesse des Landes; und zugleich unter der hart verhandelten Bedingung, das Geld wirklich für zusätzliche Investitionen einzusetzen. Weil über diese Zusätzlichkeit – etwa durch verbessere Infrastruktur für Transport, Daten, Energie – Wirtschaftswachstum entsteht und damit Einnahmen, um die Schulden langfristig zurück zu zahlen.“ „Deshalb muss die Zusätzlichkeit der Investitionen aus Sicht der Wirtschaft weiter der Maßstab sein. Der Wirtschaftskanzler und die Wirtschaftsministerin lassen die Wirtschaft hängen und kommen lieber den Ausgabenwünschen der öffentlichen Hand nach.“
Standortpolitik, Infrastruktur und Europa
14.03.2025
„Gemeinsam geht was“: Sondervermögen mit Zusätzlichkeit für Investitionen und Mitteln für Klimaneutralität
„Gemeinsam geht was!“ Das erklärten zur Einigung auf ein Sondervermögen heute die Vorstandsvorsitzenden der Wirtschaftsvereinigung der Grünen, Heike Discher, Thomas Fischer, Thomas Gambke und Gabriele C. Klug. „Die Einigung von CDU, SPD und Grünen für massiv Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung ist gut für den Standort Deutschland – und diese Einigung ist Beleg für die Fähigkeit der demokratischen Kräfte zu guten Lösungen nach harten Verhandlungen.“ Besonders wichtig, so die Vorstandsvorsitzenden: „Investitionen: Das Geld muss zusätzlich ausgegeben werden, das ist entscheidend. Es dürfen nun aus dem Sondervermögen keine ohnehin geplanten Ausgaben bezahlt werden, denn dann hätten die hohen Schulden statt zu besserer Infrastruktur bloß zur Entlastung des Kernhaushals geführt, und damit Geschenke der Koalition an Einzelgruppen finanziert.“ „Transformation: Das Sondervermögen zielt nun ausdrücklich auch auf Investitionen für Hashtag#Klimaneutralität, rund 25% der Bundesmittel fließen in den für unsere Wirtschaft so wichtigen Klima- und Transformationsfonds. Und auch hier wirklich für Investitionen, nicht für die Finanzierung laufender Ausgaben. Bemerkenswert: Zum allerersten Mal kommt der Begriff der Klimaneutralität in unser Grundgesetz. „Planungssicherheit: Damit wissen die Unternehmen in Deutschland, worauf sie in den kommenden 10 Jahren bauen können. Das ist eine wichtige Grundlage für private Investitionen: Verlässlichkeit statt Zick-Zack-Politik. Und: Die Hebelung der staatlichen Mittel durch privates Kapitel rückt bedarfsgerechte Investitionen in greifbare Nähe.“
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