Investitionsprämie für klimaneutrales Wirtschaften, aber wie? Debatte zum “Wachstumschancengesetz” #2

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Kurz nach Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein “Wachstumschancengesetz” vorgelegt: Mit jährlich rund 6 Milliarden Euro, unter anderem durch eine Investitionsprämie, sollen Unternehmen in Deutschland entlastet und Investitionen in klimaneutrale Technologien gefördert werden. Aus diesem Anlass wurde der Austausch zwischen Vertreter*innen aus Unternehmen und Katharina Beck, MdB und finanzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, zum Thema Investitionsprämie fortgeführt. 

Katharina Beck begrüßte grundsätzlich die Idee einer Investitionsprämie und sieht eine Verdreifachung der Investitionen in Forschung und Entwicklung positiv. Das Volumen des Entwurfs könne der erste Schritt sein, um die heimischen Investitionen in klimaneutrale Technologien wie Solar oder grünen Wasserstoff voranzutreiben. Denn: 50 Millionen Euro für die Investitionsprämie im ersten Jahr seien zu wenig. Zudem fehlten Förderungen in Digitalisierungstechnologien und die im Entwurf abgebildete Bandbreite der Wertschöpfungskette sei zu kurzgefasst. 

Auch die Vertreter*innen aus den Unternehmen signalisierten grundsätzlich ihre Zustimmung für ein Wachstumsgesetz mit einer Investitionsprämie. Das Volumen müsse aber gesteigert werden und ohne Investitionen in Digitalisierungstechnologien seien Förderungen nicht zukunftsweisend. Schließlich seien gerade diese entscheidend, um weitere Potenziale hin zu Klimaneutralität zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland zu stärken. Dies unterstrichen sowohl die Vertrete*innen des Mittelstands, als auch der größeren Industrieunternehmen. Ebenso, dass ein erhöhter Förderumfang in Forschung und Entwicklung der richtige Schritt, aber im internationalen Vergleich zu wenig sei, um ein wirklicher Befreiungsschlag zu sein. Bei der Umsetzung gehe es vor allem um Schnelligkeit: Antragsstellungen müssten zügig abgewickelt werden. 

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17.12.2025
Flexibilitäten im Strommarkt
Wie kann Flexibilität im Stromsystem genutzt werden, um Kosten zu senken und zugleich die Energiewende voranzubringen? Mit Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktionraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Wolf-Peter Schill vom DIW Berlin haben sich hierzu diese Woche unsere Mitglieder ausgetauscht. Unsere Vorstandsvorsitzende Dr. Marie-Luise Wolff skizzierte in ihrer Begrüßung die aktuellen Herausforderungen. Der notwendige Ausbau der Stromnetze sowie der Netzanschlüsse für Erneuerbare und Speicher lässt die Systemkosten steigen und macht das Netzengpassmanagement zunehmend komplex. Gleichzeitig wird Strom aus erneuerbaren Anlagen noch zu häufig dann erzeugt, wenn er nicht benötigt wird – und viele Anlagen sind bislang nicht steuerbar. Preissignale für netzdienliches Verhalten sind daher unerlässlich. Eine Erkenntnisse aus den Impulsen und dem Austausch: Eine Flexibilitätsagenda der Bundesregierung ist notwendig. Änderungen am Marktdesign, an Netzentgelten sowie an der Regulierung von Netzbetrieb und -anschlüssen sollten gebündelt werden. Pragmatismus statt Perfektion: Bereits vorhandene Lösungen müssen stärker genutzt werden, z. B. die Überbauung von Netzanschlüssen (auch bestehender), Direktleitungen zur Stromversorgung von Unternehmen oder ein schnellerer Ausbau von Smart Metern. Flexibilität braucht Anreize. Marktakteure müssen für netzdienliches Verhalten belohnt werden. Gleichzeitig dürfen Industrieunternehmen mit prozessbedingt durchlaufenden Anlagen durch ein neues Marktdesign nicht benachteiligt werden. Der Strommarkt bildet physische Netzgegebenheiten bislang nur unzureichend ab. Es braucht mehr Signale der Netzdienlichkeit im Markt sowie deutlich mehr steuerbare Erzeugungsanlagen und Speicher. Der Hochlauf von Batteriespeichern ist sehr positiv. Bei der Bearbeitung der Antragsflut – bei teils stark unterschiedlicher Qualität – kann ein pragmatischer Ansatz die Verfahren beschleunigen. Für aktuelle Zahlen zu Energiepreisen, Energiespeichern und Erneuerbaren lohnt sich ein Blick hierhin.
Standortpolitik, Infrastruktur und Europa
16.04.2026
Austausch mit Klaus Müller
Mit Mitgliedern und Gästen, unserer Vorsitzenden Dr. Marie-Luise Wolff und unserem Hauptgeschäftsführer Martin Kaul konnten wir uns mit Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zu aktuellen Themen austauschen: Ein Schwerpunkt lag dabei auf Moderner Batterietechnologie mit Großspeichern: diese werden im klimaneutralen Energiesystem wichtige Funktionen haben u.a. Preisspitzen glätten, Beiträge zu Versorgungssicherheit und Systemstabilität, wechselnde Stromproduktion aus Sonne und Wind ausgleichen. Nur sind die Netzanschlussverfahren nicht mehr passend für die hohe Zahl an Interessenten – der Netzanschluss ist ein knappes Gut. Allein auf Übertragungsnetzebene haben Betreiber Zusagen für rund 51 Gigawatt Großbatteriespeicher erteilt – das entspricht fast schon dem Grundlastbedarf in Deutschland. Konkrete Punkte aus dem Austausch: Netzanschlussverfahren beschleunigen: Eine schnellere und effizientere Vergabe von Netzanschlüssen funktioniert durch Priorisierung mit transparenten Kriterien. Die Übertragungsnetzbetreiber sind mit dem Vorschlag des Reifegradverfahrens einen wichtigen Schritt gegangen, um das Windhundprinzip (first come, first served) abzulösen. Dieser Prozess hat auch auf der Verteilnetzebene begonnen und muss ausgeweitet werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen: Sie sind ein Teil der Lösung, noch ist die Praxis aber sehr unterschiedlich. Standardisierung dieser Vereinbarungen bringt Rechtssicherheit für die Beteiligten und eine effiziente, schnelle Anwendung. So können finanzielle Tragfähigkeit der Speicherprojekte, Netznutzen und Systembetreibbarkeit ausgewogen und verlässlich miteinander vereinbart werden. Stromnetzausbau: Für Netzbetreiber muss der Ausbau attraktiver gemacht und die Digitalisierung der Netze angereizt werden. Hier kann die Politik mit Beschleunigungsgesetzgebung unterstützen. Netzentgelte und Vertrauensschutz: Die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte ab 2029 im Rahmen der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kosteneffizienz im Stromsystem. Die offene Frage, ob und in welcher Höhe Batteriespeicher, die vor August 2029 gebaut werden (so §118 Abs. 6 EnWG) künftig Netzentgelte zahlen müssen, führt zu großer Rechts- und Investitionsunsicherheit. Hier besteht Klärungsbedarf. Baukostenzuschüsse sind ein bewährtes Instrument, weil ihre Kalkulierbarkeit die ‚Bankability‘ und damit die Finanzierung von Projekten vereinfacht. Beim Thema Netzentgelte geht’s im Sommer weiter, wenn die BNetzA einen Festlegungsentwurf zu einer neuen Netzentgeltsystematik Strom vorstellt und in die Konsultation mit der Wirtschaft geht.
Klimaneutralität, Energiewende und Industriepolitik
18.02.2025
Clustersitzung: Kreislaufwirtschaft als Business-Case – Anforderungen und Perspektiven
Die European Commission arbeitet derzeit an einem neuen Gesetzesentwurf, dem Circular Economy Act, der 2026 vorgestellt werden soll. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu stärken und Unternehmen eine bessere Planungssicherheit zu bieten. Im Rahmen eines Austauschs mit Aurel Ciobanu-Dordea, Direktor für Kreislaufwirtschaft bei der EU-Kommission, wurde deutlich, dass es klare wirtschaftliche Anreize und faire Wettbewerbsbedingungen benötigt, um Unternehmen zu ermutigen, in Kreislauflösungen zu investieren. Aktuell sind Primärrohstoffe häufig günstiger als Rezyklate, was Innovationen im Bereich der Kreislaufwirtschaft hemmt. Um einen funktionierenden Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen, sind mehrere Punkte von entscheidender Bedeutung. Zunächst müssen einheitliche, verbindliche Standards für Rezyklate eingeführt werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Darüber hinaus sind harmonisierte Regeln für das Ende der Abfalleigenschaften notwendig, damit mehr Materialien im Kreislauf gehalten werden können. Ein klarer Rechtsrahmen für chemisches Recycling sollte zudem als Ergänzung zum mechanischen Recycling fungieren. Schließlich sind transparente und einfache Produktinformationen für Verbraucher entscheidend, um nachhaltige Kaufentscheidungen zu erleichtern. Für Unternehmen ist es essenziell, dass der Circular Economy Act wirtschaftlich tragfähig, unbürokratisch und kompatibel mit bestehenden EU-Regulierungen ist. Wir danken allen Teilnehmenden für den konstruktiven Austausch und laden Sie ein, uns Ihre Erwartungen an den Circular Economy Act mitzuteilen.
Geoökonomie, Resilienz und Sicherheit