Mit Mitgliedern und Gästen, unserer Vorsitzenden Dr. Marie-Luise Wolff und unserem Hauptgeschäftsführer Martin Kaul konnten wir uns mit Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zu aktuellen Themen austauschen:
Ein Schwerpunkt lag dabei auf Moderner Batterietechnologie mit Großspeichern: diese werden im klimaneutralen Energiesystem wichtige Funktionen haben u.a. Preisspitzen glätten, Beiträge zu Versorgungssicherheit und Systemstabilität, wechselnde Stromproduktion aus Sonne und Wind ausgleichen. Nur sind die Netzanschlussverfahren nicht mehr passend für die hohe Zahl an Interessenten – der Netzanschluss ist ein knappes Gut. Allein auf Übertragungsnetzebene haben Betreiber Zusagen für rund 51 Gigawatt Großbatteriespeicher erteilt – das entspricht fast schon dem Grundlastbedarf in Deutschland.
Konkrete Punkte aus dem Austausch:
Netzanschlussverfahren beschleunigen: Eine schnellere und effizientere Vergabe von Netzanschlüssen funktioniert durch Priorisierung mit transparenten Kriterien. Die Übertragungsnetzbetreiber sind mit dem Vorschlag des Reifegradverfahrens einen wichtigen Schritt gegangen, um das Windhundprinzip (first come, first served) abzulösen. Dieser Prozess hat auch auf der Verteilnetzebene begonnen und muss ausgeweitet werden.
Flexible Netzanschlussvereinbarungen: Sie sind ein Teil der Lösung, noch ist die Praxis aber sehr unterschiedlich. Standardisierung dieser Vereinbarungen bringt Rechtssicherheit für die Beteiligten und eine effiziente, schnelle Anwendung. So können finanzielle Tragfähigkeit der Speicherprojekte, Netznutzen und Systembetreibbarkeit ausgewogen und verlässlich miteinander vereinbart werden.
Stromnetzausbau: Für Netzbetreiber muss der Ausbau attraktiver gemacht und die Digitalisierung der Netze angereizt werden. Hier kann die Politik mit Beschleunigungsgesetzgebung unterstützen.
Netzentgelte und Vertrauensschutz: Die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte ab 2029 im Rahmen der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kosteneffizienz im Stromsystem. Die offene Frage, ob und in welcher Höhe Batteriespeicher, die vor August 2029 gebaut werden (so §118 Abs. 6 EnWG) künftig Netzentgelte zahlen müssen, führt zu großer Rechts- und Investitionsunsicherheit. Hier besteht Klärungsbedarf. Baukostenzuschüsse sind ein bewährtes Instrument, weil ihre Kalkulierbarkeit die ‚Bankability‘ und damit die Finanzierung von Projekten vereinfacht.
Beim Thema Netzentgelte geht’s im Sommer weiter, wenn die BNetzA einen Festlegungsentwurf zu einer neuen Netzentgeltsystematik Strom vorstellt und in die Konsultation mit der Wirtschaft geht.